Das Arbeitsgericht (ArbG) Freiburg hat entschieden, dass die Abmahnung einer Auszubildenden bei der Stadtverwaltung Freiburg, die sich aus religiösen und Gewissensgründen geweigert hatte, die Vorbereitung der Fastnacht durchzuführen.

Die Klägerin ist Mitglied der Zeugen Jehovas, was dem Arbeitgeber bekannt war und befand sich in der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. In Freiburg - einer Hochburg der schwäbisch-allemannischen Fastnacht - gehört die Organisation von diesbezüglichen Feierlichkeiten zu den städtischen Obliegenheiten. Dies wird innerhalb des Stadtmarketings seit Jahren von den Auszubildenden als Projekt übernommen.

Die Klägerin hatte sich in ihrer Religionsausübung eingeschränkt gesehen, während die beklagte Stadt sich auf ihr Direktionsrecht berief. Das Gericht gab der Beklagten recht, da die Fastnachtsvorbereitungen kein religiöser Anlass seien und die unternehmerischen Interessen des Arbeitgeber berechtigterweise gewahrt werden müssten. Wiederholungsgefahr und zuvor gezeigtes inkonsequentes Verhalten bei der Klägerin spielten weitere nachgeordnete Rollen bei der Entscheidung des Gerichts.

Az: 13 Ca 331/09

Zum Urteil: http://bit.ly/cjvUtI